Qualitätssicherung bei Honig
Die Bienensaison ist vorbei und das Winterhalbjahr hat begonnen. Das heißt es gibt wieder wieder viele interessante Vorträge im Bienenmuseum Duisburg :-).
Jeden 3. Sonntag im Monat von Oktober bis April halten dort unterschiedliche Referenten von 10 bis 13 Uhr Vorträge rund um die Themen Imkerei, Betriebsweisen, Bienenkrankheiten, Biologie der Honigbiene, Honigqualität u.v.m.
Gestern referierte Dr. Klaus Beckmann vom QSI-Honiglabor Bremen über die Qualitätssicherung bei Honig. Ein Thema, dass jeden Imker interessieren sollte.
QCI ist das führende Honiglabor Deutschlands und untersucht deutschen Honig und Importhonig auf Wassergehalt, Leitfähigkeit, Wärmeschäden und Enzymaktivität, macht Pollenanalysen, Sortenbestimmungen und Herkunftsbestimmungen, sowie Rückstandsanalysen und den Nachweis von Honigverfälschungen.
Dr. Beckmann stellte alle Bereiche vor, in denen das QSI-Honiglabor tätig ist und schilderte typische Analysen und Problematiken. (Hierzu vielleicht noch mehr in weiteren Artikeln.)
Besonders interessant waren jedoch – aufgrund des aktuellen Honig-Urteils des Europäischen Gerichtshofs – die GVO-Screenings, die dort durchgeführt werden. Durch diese GVO-Screenings kann ein gentechnisch veränderter Pollen in 100 g Honig gefunden werden. Durch das Screening werden ca. 95% der bekannten gentechnisch veränderten DNA-Sequenzen erfasst und eine solche Untersuchung geht schnell und ist auch bezahlbar. (Es war von max. 50 € die Rede.)
Schwierig wird es jedoch, bei einem positiven GVO-Screening das spezifische GVO zu finden. Unter dem Mikroskop sieht man dem Pollen nämlich nicht an, ob er gentechnisch verändert wurde. Und kein Labor kann (bis jetzt) den prozentualen Anteil gentechnisch veränderter Pollen am Gesamtpollen messen. Damit ist es natürlich problematisch, die Forderungen des Europäischen Gerichtshofs nach einer Nulltoleranz für Pollen nicht zugelassener GVO-Pflanzen und einer Kennzeichnungspflicht ab 0,9% Pollen zugelassener GVO-Pflanzen zu erfüllen.
Im Moment diskutieren Politiker und Fachleute über die praktischen Konsequenzen dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Ich hoffe auch unsere Interessenvertretung – der deutsche Imkerbund (D.I.B) – mischt da kräftig mit, damit die Sicht der Praktiker nicht in der ganzen Aufregung verloren geht ;-).
Dienstag, 13. Dezember 2016 6:01
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